Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Baake Sales Estates e. K.

§ 1 Weitergabeverbot

Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise und Objektinformationen des Maklers sind ausschließlich für den Kunden bestimmt. Dem Kunden ist es ausdrücklich untersagt, diese ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Maklers an Dritte weiterzugeben.

Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder eine weitere Person, an die die Informationen weitergegeben wurden, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, die mit ihm vereinbarte Maklerprovision einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu entrichten.

§ 2 Provisionsanspruch und Fälligkeit

Der Anspruch auf die vereinbarte Maklerprovision entsteht mit dem rechtswirksamen Abschluss des nachgewiesenen oder vermittelten Hauptvertrages (z. B. Kauf-, Miet- oder Pachtvertrag).

Die Maklerprovision ist mit Rechnungsstellung sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig.

§ 3 Gesamtschuldnerische Haftung

Treten mehrere Auftraggeber, Interessenten oder Erwerber gemeinsam auf oder schließen sie gemeinsam den Hauptvertrag ab, haften sie gegenüber der Baake Sales Estates e. K. für den Provisionsanspruch als Gesamtschuldner gemäß § 421 BGB.

Eine Aufteilung der Provision oder eine getrennte Rechnungsstellung erfolgt ausschließlich aus abrechnungstechnischen Gründen und berührt die gesamtschuldnerische Haftung nicht. Jeder Gesamtschuldner haftet bis zur vollständigen Begleichung der gesamten Maklerprovision.

§ 4 Doppeltätigkeit

Der Makler ist berechtigt, sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer beziehungsweise für beide Vertragsparteien provisionspflichtig tätig zu sein, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

§ 5 Eigentümerangaben

Die vom Makler weitergegebenen Objektinformationen stammen vom Verkäufer oder einem von diesem beauftragten Dritten.

Der Makler übernimmt keine Gewähr für deren Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Angaben eigenständig zu überprüfen.

§ 6 Haftung

Der Makler haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Makler nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.

§ 7 Geldwäscheprävention

Der Makler ist nach den Vorschriften des Geldwäschegesetzes (GWG) verpflichtet, die Identität seiner Vertragspartner, deren Vertreter sowie wirtschaftlich Berechtigter festzustellen und zu dokumentieren.

Der Kunde verpflichtet sich, die hierfür erforderlichen Unterlagen und Informationen vollständig und unverzüglich zur Verfügung zu stellen.

§ 8 Verjährung

Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den Makler verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften.

Soweit gesetzlich zulässig, beträgt die Verjährungsfrist drei Jahre und beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Kunde Kenntnis von den anspruchsbegründenden Umständen erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen.

§ 9 Gerichtsstand

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz der Baake Sales Estates e. K., soweit gesetzlich zulässig.

§ 10 Verbraucherstreitbeilegung

Die Baake Sales Estates e. K. ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen.

§ 11 Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeitet.

Nähere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung der Baake Sales Estates e. K.

§ 12 Textform

Änderungen oder Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen bedürfen der Textform, soweit gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist.

§ 13 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.